Die Chemikerin Brigitte Böttger erklärt, warum die Haltbarkeit von Haut- und Körperpflegemitteln wichtig ist, warum es dafür Konservierungsstoffe braucht und warum diese verträglich und sicher sind.

Warum werden Haut- und Körperpflegemittel haltbar gemacht?

Wir sind umgeben von Bakterien, Hefen und Pilzen. Sie befinden sich in der Luft und auch auf der Haut. Wenn wir ein Produkt verwenden, kommt es in Kontakt mit Mikro-Organismen. Diese würden sich im Produkt vermehren und können im schlimmsten Fall zu Krankheiten führen. Selbst in der Natur wird konserviert. Obst und Gemüse schützen sich selbst vor Pilzen und Bakterien, die den Verderb beschleunigen. Genau darum geht es: Im Sinne der Verbrauchersicherheit muss gewährleistet sein, dass die Produkte während des Verbrauches nicht verderben und sicher in der Anwendung bleiben.

Welche Konservierungsstoffe werden eingesetzt?

Der Einsatz von Konservierungsmitteln ist in der EU-Kosmetik-Verordnung geregelt. Die Hersteller sind verpflichtet, die vorgegebenen Einsatz-Konzentrationen und Anwendungsbereiche der Konservierungsstoffe einzuhalten. Dies ist auch notwendig, weil die Anforderungen unterschiedlich sind. Ein Konservierungsstoff für alles funktioniert nicht. Je nach Produktgruppe müssen sie in unterschiedlichen pH-Bereichen wirksam sein und bestimmte Eigenschaften wie z.B. Tensid-Verträglichkeit aufweisen.

Wie wird die Verträglichkeit von Konservierungsstoffen sichergestellt?

Kosmetische Inhaltsstoffe sind mehrfach abgesichert. Die vier entscheidenden Faktoren sind folgende:

  1. Sicherheitsbewertung durch die Rohstoffhersteller
  2. Gesetzliche Regelungen zu Inhaltsstoffen in Europa
    Diese basieren auf den Bewertungen des Wissenschaftlichen Ausschusses der Verbrauchersicherheit der EU-Kommission, dem so genannten SCCS (= Scientific Committee on Consumer Safety). Die unabhängigen Mitglieder dieses Ausschusses, erstellen auf Basis ihrer wissenschaftlichen Expertise Stellungnahmen und Empfehlungen zur Anwendung kosmetischer Rohstoffe wie z.B. Konservierungsstoffe.
  3. Sicherheitsbewertung durch Experten
    Der Gesetzgeber verlangt, dass für jedes kosmetische Produkt eine umfangreiche Sicherheitsbewertung erstellt wird. Dabei beurteilen und dokumentieren entsprechend ausgebildete Experten die Unbedenklichkeit der Inhaltsstoffe und des Produktes und zwar bevor es auf den Markt kommt. Sie berücksichtigen insbesondere unter welchen Bedingungen ein Produkt angewendet werden soll. Dazu zählen beispielsweise die Anwendungsdauer, die Anwendungshäufigkeit sowie der Anwendungsort des Produktes.
  4. Die Produkte werden häufig zusätzlich einem dermatologischen Gebrauchstest unterzogen.

Ohne Konservierungsstoffe geht nicht: Warum?

Kosmetische Mittel sind im ungeöffneten Zustand nahezu frei von Keimen. Erst durch den Verbraucher selbst, gelangen Mikroorganismen in das Produkt, wenn sie es verwenden. Eine Konservierung der Produkte ist daher in vielen Fällen unumgänglich, um den mikrobiellen Verderb während der Gebrauchszeit zu verhindern. Einige kosmetische Mittel benötigen keine Konservierungsstoffe. Bei diesen verhindert die Formulierung aufgrund der Verwendung von bestimmten Inhaltsstoffen, das Wachstum von Mikroorganismen. Beispiele sind: Rasierwässer aufgrund ihres erhöhten Alkoholgehaltes oder Dauerwellenprodukte wegen ihres hohen pH-Wertes. Oder die Verpackung schließt einen Eintritt von Keimen aus, Beispiel Aerosol-Dosen.

Was sagen mir die Symbole auf den Produkten?

Auf nahezu allen Kosmetikprodukten, weisen Symbole prägnant auf wichtige Verbraucherinformationen hin.

  • Bei Sonnenschutzprodukten ist es z.B. die Angabe des Lichtschutzfaktors UVA/UVB.
  • Das Symbol geöffneter Tiegel mit einer Zahl, gibt den idealen Anwendungszeitraum in Monaten an.
  • PP, PET, HDPE, LBPE sind Abkürzungen, für den im Verpackungsmaterial verwendeten Kunststoff.

Das Interview mit der Chemikerin Brigitte Böttger gibt es auch zum Anhören: