Mikroplastik: Im Regierungsprogramm der österreichischen Bundesregierung für 2020 bis 2024 ist im Kapitel Kreislaufwirtschaft  auch ein Aktionsplan gegen Mikroplastik festgehalten. Neben Datenerhebung und Evaluierung will man sich auf europäischer Ebene für das Verbot von Mikroplastik in der Produktion einsetzen sowie für den europaweiten Ausstieg aus der Verwendung von Mikroplastik z.B. in Kosmetika, sollte kein europäisches Verbot kommen.

Kosmetik transparent nimmt dieses Programm zum Anlass, um die aktuelle Situation beim Thema Mikroplastik und Kosmetik darzustellen und fasst Daten und Fakten zusammen.

Was genau ist Mikroplastik?

Die europäische Chemikalienagentur ECHA definiert Mikroplastik im Wesentlichen als synthetische Polymere in Partikelform, die eine Größe zwischen einem Nanometer und fünf Millimeter haben. Hierzu zählen auch Fasern in einer Länge zwischen drei Nanometern und 15 Millimetern.

Welche Arten von Mikroplastik gibt es?

Man unterscheidet

  • primäres und
  • sekundäres Mikroplastik.

Primäres Mikroplastik wird bei der Herstellung von bestimmten Produkten bewusst hinzugefügt. Sekundäres Mikroplastik entsteht durch den Zerfall größerer Plastikstücke.

Kosmetische Produkte spielen – anders als in der Öffentlichkeit oft dargestellt – bei der Verschmutzung der Meere mit Mikroplastik eine untergeordnete Rolle, wie eine Studie des Fraunhofer-Instituts für Umwelt-, Sicherheits- und Energietechnik zum Thema Kunststoffe in der Umwelt belegt. Wissenschaftliche Schätzungen gehen von einem geringen mengenmäßigen Anteil zwischen 0,1 und 1,5 Prozent an Mikroplastik aus kosmetischen Produkten am Gesamteintrag in die Nordsee aus. Laut einer Studie für das deutsche Umweltbundesamt ist sekundäres Mikroplastik mengenmäßig die bedeutsamste Quelle für Mikroplastik im Meer.

Was sind Mikrobeads?

Als Microbeads werden Mikrokunststoffpartikel bezeichnet, die speziell in Peeling– oder Reinigungsprodukten aufgrund ihres abrasiven (reibenden) Peeling- oder Reinigungseffekts eingesetzt werden.

Die Kosmetikhersteller haben im Rahmen des freiwilligen Ausstiegs diese Peeling-Partikel fast vollständig durch alternative Stoffe in ihren Produkten ersetzt. Alternative Stoffe sind z.B. Walnussschalen und andere Fruchtschalen sowie Wachse, Zellulose oder mineralische Stoffe. Zur Info: Zwischen den Jahren 2012 und 2017 hat sich die Menge an festen, nicht abbaubaren Kunststoffpartikeln um 97 Prozent reduziert.

Warum wird oder wurde Mikroplastik in kosmetischen Produkten verwendet?

Mikrokunststoffpartikel werden in kosmetischen Produkten zu unterschiedlichen Zwecken eingesetzt. So werden beziehungsweise wurden sie zum Beispiel in manchen Produkten zur Körper- oder Gesichtsreinigung verwendet, wenn das Produkt einen speziellen Peeling-Effekt aufweisen soll. Im gewerblichen Bereich wurden Mikrokunststoffpartikel in Hautreinigungsprodukten zur Entfernung starker Verschmutzungen verwendet. In der Vergangenheit kamen sie auch in wenigen speziellen Zahnpasten zur Anwendung.

In abwaschbaren Produkten wie beispielsweise Duschgels oder Shampoos werden sie teilweise als Trübungsmittel, sogenannte Opacifier, verwendet. Sie verleihen den Produkten eine cremige Textur. In Produkten, die auf der Haut oder dem Haar verbleiben (Leave-on-Produkten), tragen sie beispielsweise ganz maßgeblich dazu bei, dass sie gut haften. Bei vielen weiteren Produkten wie zum Beispiel einer Foundation vermitteln sie nach der Anwendung ein angenehmes und samtiges Hautgefühl.

Welche Alternativen können Mikroplastik in kosmetischen Produkten ersetzen?

  • Peeling-Partikel werden beispielsweise durch Walnussschalen und andere Fruchtschalen sowie Wachse, Zellulose oder mineralische Stoffe ersetzt.
  • Für einige andere Mikrokunststoffe, besonders bei „leave-on“ Produkten wie Nagel-, Lippen oder Make-up-Produkten, gibt es gegenwärtig jedoch noch keine alternativen Lösungen.

Was ist der Unterschied zwischen Mikroplastik und gelösten Polymeren, die umgangssprachlich oft auch als „flüssige Kunststoffe“ bezeichnet werden?

Feste Mikrokunststoffpartikel unterscheiden sich von gelösten Polymeren sowohl durch Größe und Form als auch durch ihre physikalisch-chemischen Eigenschaften. Gelöste Polymere übernehmen beispielsweise in Haarstyling- und Make-up-Produkten wichtige Funktionen. So wäre ein effektiver Hitzeschutz beim Haarstyling oder eine gute Abdeckungswirkung bei Make-ups ohne diese Polymerverbindungen nicht möglich.

Ist Mikroplastik für den Menschen gefährlich?

Mikrokunststoffpartikel in kosmetischen Produkten stellen keine Gefährdung der Gesundheit des Menschen dar. Das deutsche Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) sagt in seiner aktuellen Mitteilung ausdrücklich, dass „ein gesundheitliches Risiko durch dermale oder unbeabsichtigte orale Aufnahme über Peelings oder Duschgele aus Sicht des BfR unwahrscheinlich“ ist. Auch die Experten der European Food Safety Authority, EFSA, sehen bisher keine Belege dafür, dass eine unbeabsichtigte Aufnahme von Mikroplastik über die Nahrung gesundheitsgefährdend ist. Die WHO (World Health Organization – Weltgesundheitsorganisation) kommt in einem aktuellen Bericht darüber hinaus zu dem Schluss, dass es nach heutigem Wissensstand keine Hinweise auf ein Gesundheitsrisiko durch Mikroplastik im Trinkwasser gibt.

Wie kann ich Mikroplastik in kosmetischen Produkten erkennen?

Die von einigen Einkaufsratgebern als Hinweis auf Mikroplastik genannten Stoffverbindungen sind häufig kein Mikroplastik. Es handelt sich hierbei vielfach um synthetische Polymerverbindungen, die jedoch in gelöster Form vorliegen und somit kein Mikroplastik darstellen.

Welche Beschränkungen für Mikroplastik in kosmetischen Produkten empfiehlt die europäischen Chemikalienagentur ECHA?

Am 30. Januar 2019 hat die ECHA in einer Mitteilung bezüglich bewusst zugefügter Mikrokunststoffpartikel eine Reihe von Beschränkungen empfohlen. Diese Beschränkungen umfassen neben Peeling-Partikeln (Microbeads) auch Wachse und Trübungsmittel, sogenannte Opacifier, in abwaschbaren Produkten. Darüber hinaus empfiehlt die ECHA eine Beschränkung fester Kunststoffpartikel in Leave-on-Produkten – das sind Produkte, die auf der Haut oder dem Haar verbleiben. Natürliche Polymere und biologisch abbaubare Polymere sind von den Beschränkungen ausgenommen.

Die Beschränkungen sollen zeitlich gestaffelt umgesetzt werden. So gelten sie

  • voraussichtlich ab 2022 für Microbeads,
  • ab Mitte 2026 für Wachse und Trübungsmittel, sofern diese als Mikrokunststoffe in kosmetischen Produkten vorliegen,
  • und ab Mitte 2028 für feste Kunststoffpartikel in Leave-on-Produkten.

Warum bezieht sich der freiwillige Ausstieg der Kosmetikhersteller auf Mikroplastik in abwaschbaren kosmetischen Produkten und nicht auf Leave-on-Produkte?

Leave-on-Produkte waren bisher in den Ausstiegsplänen der Kosmetikhersteller nicht enthalten, da sich die wissenschaftliche Kritik an Mikroplastik vorrangig auf feste Kunststoffpartikel bezieht, die durch Abspülen ins Abwasser gelangen können, wie es beispielsweise bei abwaschbaren Peeling-Produkten der Fall ist. Leave-on-Produkte werden typischerweise nicht abgewaschen, sondern durch Abschminken über den Hausmüll entsorgt. Kunststoffpartikel aus Leave-on-Produkten gelangen in der Regel also nicht ins Abwasser.