Alle Hersteller von kosmetischen Produkten sind verpflichtet, die Sicherheit, Verträglichkeit, Wirksamkeit und Haltbarkeit ihrer Produkte zu gewährleisten und in Produktdossiers zu dokumentieren. Strenge Gesetze kontrollieren den gesamten Produktionsprozess, von der Auswahl der Rohstoffe bis zum fertigen Kosmetikprodukt.

Kosmetikprodukte unterliegen einer umfassenden Gesetzgebung durch die EU-Kosmetikverordnung. Konsumenten können somit innerhalb der EU sicher sein, dass ihre Kosmetikprodukte den gleichen Qualitätsanforderungen unterliegen und dass die Produkte nach den gleichen Regeln hergestellt, dokumentiert und kontrolliert werden.

Vom Rohstoff zum Produkt

Der Weg bis zum fertigen Markenkosmetikprodukt ist kein Kinderspiel. Pro Jahr wenden die Markenkosmetikhersteller mehrere Milliarden Euro für die Entwicklung neuer Wirkstoffe und neuer Produkte auf. In den großen Forschungslabors arbeiten tausende Wissenschaftler oft jahrelang an neuen Kosmetikrezepturen.

Bewährungsprobe: Geschüttelt und gerüttelt

Bei der Entwicklung eines Markenkosmetikprodukts laufen die Geräte in den Testlabors auf Hochtouren. Das Produkt wird geschüttelt, gerüttelt, Hitze, Kälte und Licht ausgesetzt. Unter unsanften Bedingungen stellt sich heraus, ob die Zusammensetzung stimmt. Die Produkte müssen wirken, dürfen sich nicht in ihre Bestandteile auflösen, sie müssen sicher und mikrobiologisch rein sein. Im Betriebsversuch wird das Produkt schließlich in der Praxis getestet. Erst wenn die Ergebnisse der Anwendertests, Wirkung, Stabilität und mikrobiologische Qualität positiv sind, erfolgt das technische Okay für die Produktion.

Wie intensiv und erfolgreich an neuen Wirkstoffen und Produkten gearbeitet wird, lässt sich anhand der angemeldeten Patente erahnen: Pro Jahr lassen die Markenhersteller tausende Formeln patentieren.

Strenge Anforderungen zum Schutz der Konsumenten

Nur Produkte, die alle gesetzlichen Anforderungen erfüllen, dürfen auf den Markt gebracht werden. Die EU-Kosmetikverordnung regelt folgende Punkte:

  • Kennzeichnung von kosmetischen Produkten: Die Hersteller müssen Firmennamen und -adresse, Mindestinhalt, Warnhinweise und Vorsichtsmaßnahmen für den Gebrauch und Produktionsnummer angeben.
  • Haltbarkeitsdatum: Damit Konsumenten wissen, wie lange sie ihre Kosmetika verwenden können, ist auf Kosmetikprodukten ein Haltbarkeitsdatum angegeben – in der Regel ein Haltbarkeitsdatum nach dem Öffnen mit dem Symbol eines geöffneten Tiegels. Ausnahmen: Produkte, die ungeöffnet weniger als 30 Monate haltbar sind, tragen ein Mindesthaltbarkeitsdatum. Einwegprodukte, Spraydosen oder nicht verderbliche Produkte wie Parfüm, brauchen kein Haltbarkeitsdatum.
  • Kennzeichnung von Inhaltsstoffen mit INCI: Hilfe für Allergiker bietet die Deklaration von kosmetischen Inhaltsstoffen auf Verpackung oder Produktbehälter nach dem international einheitlichen System der International Nomenclature of Cosmetic Ingredients, kurz INCI. Sogar die Duftnote ist mittlerweile für Allergiker aufgeschlüsselt.
  • Sicherheitsbewertung: Kosmetikprodukte müssen sicher sein. Deshalb unterziehen interne oder unabhängige Gutachter jedes Produkt einer toxikologischen Individualprüfung.
  • Tierversuchsverbot: Seit September 2004 dürfen kosmetische Produkte EU-weit nicht mehr an Tieren getestet werden. Die Hersteller testen ihre Produkte bereits seit vielen Jahren nicht mehr an Tieren. Das Inverkehrbringen von kosmetischen Mitteln, deren Bestandteile oder Kombinationen von Bestandteilen sowie Fertigprodukte im Tierversuch getestet wurden – egal ob Naturkosmetik oder konventionell hergestellt – ist EU-weit seit 2013 verboten. Bei kosmetischen Rohstoffen seit 2009.
  • Produktunterlagen: Alle Kosmetikhersteller sind verpflichtet, sogenannte Produktdossiers bereit zu halten. Diese geben Auskunft über Zusammensetzung, Ausgangsstoffe, Methode der Herstellung, Sicherheitsbewertung, Name, Adresse und Qualifikation des Gutachters, beobachtete unerwünschte Effekte des Produktes, Reklamationen, Wirksamkeit.