Tierversuche für kosmetische Mittel: „Seit 11. März 2013 ist es in der gesamten EU endgültig verboten, kosmetische Mittel in Verkehr zu bringen, deren Inhaltsstoffe oder deren kombinierte Bestandteile an Tieren getestet wurden. Somit wurde auch die letzte Stufe des Tierversuchsverbots für Kosmetika Wirklichkeit. Um zu verhindern, dass Tierversuche für Kosmetika außerhalb der EU durchgeführt werden, gilt dieses Verkaufsverbot auch für Produkte, die in die EU importiert werden“, informiert das österreichische Gesundheitsministerium. Die breite Ablehnung von Tierversuchen hat Wissenschaft und Kosmetikindustrie in den vergangenen Jahrzehnten dazu motiviert, Alternativen zum Tierversuch zu entwickeln.

Mit der Gründung der internationalen Kooperation zur Weiterentwicklung von alternativen Tierversuchsmethoden (International Cooperation on Cosmetics Regulation (ICCR) im Jahr 2007 sollen weltweit Strategien zur Risikobewertung von kosmetischen Inhaltsstoffen gefördert werden.

Chronologie des Tierversuchsverbots für Kosmetika in der EU

  • In der EU sind Tierversuche für kosmetische Endprodukte seit 2004 verboten. In Österreich bereits seit 1999.
  • 2009 wurde das Verbot auf die Inhaltsstoffe erweitert.
  • Seit 2013 sind in der EU kosmetische Mittel verboten, deren Inhaltsstoffe oder deren Kombinationen an Tieren getestet Dieses Verkaufssverbot gilt auch für Produkte, die in die EU importiert werden.

Keine Tierversuche: Kosmetikhersteller investieren in Forschung und Alternativen

Das Tierversuchsverbot für kosmetische Mittel ist eine wichtige Errungenschaft für Konsument:innen. Sicherheit ist auch ohne Tierversuche möglich. Stattdessen kommen moderne chemische, physikalische und mikrobiologische Verfahren wie zum Beispiel Zellkulturen oder künstlich erzeugte Haut zur Absicherung von Fertigprodukten zum Einsatz. Generell sind sorgfältige Tests wichtig. Schließlich kommen Kosmetikprodukte täglich mit Haut oder Schleimhaut in Kontakt.

Die Industrie investierte in den vergangenen Jahren viele Millionen Euro in die Überprüfung von Kosmetikprodukten, damit Gesichtscremen, Zahnpasta, Haarshampoo, Duschbad, Deos, Sonnencreme und Haarfarben für Anwender verträglich und unbedenklich sind.

Ministerium dokumentiert Tierversuche – es gibt keine bei Kosmetik

In Österreich dürfen Tierversuche bereits seit 1999 weder für kosmetische Endprodukte noch für Tests von Wirkstoffen oder Wirkstoffkombinationen eingesetzt werden. Das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung dokumentiert alle in Österreich durchgeführten Tierversuche und gibt jährlich eine Tierversuchsstatistik heraus.

Aus der Tierversuchsstatistik ist ersichtlich, dass im Bereich Kosmetik an Tieren nicht getestet wird.

Einzuräumen ist, dass von den Kosmetikinhaltsstoffen nur zehn Prozent ausschließlich für Kosmetikprodukte verwendet werden. Die überwiegende Mehrzahl wird auch in anderen Bereichen, wie etwa für Medizin oder für Lebensmittel eingesetzt. Obwohl Kosmetikhersteller seit vielen Jahren keine Tierversuche mehr durchführen, kann nicht ausgeschlossen werden, dass ein Rohstoff in einem anderen Zusammenhang – beispielsweise zu medizinischen Zwecken oder zum Schutz der Arbeitnehmer:innen – an Tieren getestet wurde. Wenn Sie mehr über den aktuellen Stand erfahren möchten, klicken Sie hier.

Kosmetikhersteller garantieren Sicherheit und Fortschritt

  • Kosmetikprodukte in Österreich werden genauestens kontrolliert. Es gelten die EU-Kosmetikrichtlinien, die von allen EU-Mitgliedern national umgesetzt und exekutiert werden.
  • In Österreich ist die Kosmetikverordnung im Lebensmittelrecht verankert und obliegt somit dem Gesundheitsministerium.
  • Die Inhaltsstoffe sind sogar doppelt geregelt. Einmal in der Kosmetikgesetzgebung und einmal im Chemikalienrecht. Dieses schreibt eine Sicherheitsbewertung für alle Inhaltsstoffe vor, egal ob sie natürlichen Ursprunges sind oder synthetisch hergestellt wurden.