Alle Kosmetikprodukte auf dem Markt müssen der EU-Kosmetikverordnung entsprechen. Dies betrifft auch die Kennzeichnung der kosmetischen Mittel. Folgende Informationen müssen auf jedem Produkt angegeben sein.

  • Name oder Firma und Anschrift der verantwortlichen Person.
  • Ursprungsland für kosmetische Mittel, die in die EU importiert werden.
  • Nenninhalt zur Zeit der Abfüllung, als Gewichts- oder Volumenangabe. Ausnahmen: Großpackungen mit mehreren Stücken: ggf. nur Angabe der Stückzahl, wenn die Gewichts- und Volumenangabe nicht von Bedeutung ist; Packungen, die weniger als 5g / 5ml enthalten, Gratisproben und Einmalpackungen.
  • Haltbarkeit
  • Vorsichtsmaßnahmen für den Gebrauch, mindestens die vorgeschriebenen Angaben gemäß den Anhängen III-VI.
  • Chargennummer oder das Zeichen, das eine Identifizierung des kosmetischen Mittels ermöglicht. Wenn dies wegen der geringen Abmessungen der kosmetischen Mittel nicht möglich ist, brauchen diese Angaben nur auf der Verpackung zu stehen.
  • Verwendungszweck des kosmetischen Mittels, sofern sich dieser nicht aus der Aufmachung ergibt.
  • Liste der Bestandteile (INCI). Diese Angaben brauchen nur auf der Verpackung zu erscheinen. Liste trägt die Überschrift „Ingredients“.

Verwendete Symbole bei der Kennzeichnung

   Kosmetik: Sanduhr Symbol Eine Sanduhr bzw. die Formulierung „Mindestens haltbar bis“ kennzeichnet Produkte, die bis zu 30 Monate haltbar sind. Bei diesen Produkten muss das Mindesthaltbarkeitsdatum mit mindestens dem Monat und dem Jahr angegeben sein.
 Kosmetik: Geöffneter Tiegel Ein Cremetiegel mit geöffnetem Deckel kennzeichnet Produkte, die mehr als 30 Monate haltbar sind. Neben oder in diesem Symbol wird angegeben, wie lange das Mittel nach dem Öffnen sicher ist. Die Kennzeichnung erfolgt meist durch eine Zahl mit dem Zusatz „M“. 12M bedeutet, dass das Produkt nach dem Öffnen 12 Monate haltbar ist.
 hand-in-buch-symbol Die Liste der Bestandteile muss, wenn sie aus praktischen Gründen nicht auf dem Etikett Platz hat, auf einem beigepackten oder am Produkt befestigten Zettel angeführt werden. In diesem Fall weist ein geöffnetes Buch mit zeigender Hand als Symbol darauf hin.
 fertigverpackungsverordnung Produkte, die in einheitlichen Nennfüllmengen in Verkehr gebracht werden, unterliegen der Fertigverpackungsverordnung. Die Füllmenge muss nach Gewicht gemessen und kontrolliert werden. Diese Waren tragen das e-Zeichen. Für Verbraucher ist sichergestellt, dass sie, in den zugelassenen Schwankungen, tatsächlich die bezahlte Menge erhalten.