Beautycase am Flughafen beschlagnahmt? Das schlägt auf die Urlaubslaune. Unsere Tipps, wie Kosmetikprodukte durch die Sicherheitskontrolle am Flughafen und heil am Urlaubsort ankommen.

Was ist erlaubt?
Seit November 2006 sind bei Flügen in der EU im Handgepäck nur noch flüssige Produkte mit einer maximalen Füllmenge von 100 ml erlaubt. Neben Getränken fallen auch die meisten Kosmetika unter diese Sicherheitsbestimmungen: Gesichtscreme, Bodylotion, Stylinggel, Haarspray, Shampoo, Deospray, Duschgel, Rasiergel, After Shave, Sonnenschutzprodukte oder Zahnpasta. Wer Kosmetika im Handgepäck transportiert, muss alle einzelnen Tuben, Fläschchen und Dosen in einen transparenten, wieder verschließbaren Plastikbeutel, einen sogenannten „Zipper“ mit maximal einem Liter Fassungsvermögen geben. Pro Person ist ein Beutel erlaubt. Dieser muss bei der Sicherheitskontrolle separat vorgezeigt werden.

Was darf ich auf Flughäfen kaufen und mitnehmen?
2014 wurden die strengen Sicherheitsbestimmungen etwas gelockert. Seit dem 31. Januar dürfen Passagiere Flüssigkeiten, die sie an Flughäfen außerhalb der EU gekauft haben, beim Umsteigen innerhalb der EU an Bord nehmen. Das gilt etwa für einen österreichischen Urlauber, der auf dem Rückflug von New York über London nach Wien ein Parfum aus dem Duty-Free-Shop mitnehmen will. Voraussetzung ist jedoch, dass die Flasche in einer versiegelten Plastiktüte eingepackt ist.

Unser Tipp: Viele Markenkosmetika gibt es bereits in praktischen Reisegrößen mit 15 bis 50 ml zu kaufen. Genug für einen zwei- bis dreiwöchigen Urlaub. Und trotzdem muss keiner auf die gewohnten Kosmetikprodukte verzichten.