
Alle Hersteller von kosmetischen Produkten sind verpflichtet, die Sicherheit, Verträglichkeit, Wirksamkeit und Haltbarkeit ihrer Produkte zu gewährleisten und in Produktdossiers zu dokumentieren. Strenge Gesetze kontrollieren den gesamten Produktionsprozess, von der Auswahl der Rohstoffe bis zum fertigen Kosmetikprodukt. In Österreich ist Kosmetik im Lebensmittelrecht verankert. Die österreichischen Verordnungen basieren auf den EU-Kosmetikrichtlinien, die jeder Mitgliedsstaat in nationales Recht umsetzen muss. Konsumenten können somit innerhalb der EU sicher sein, dass ihre Kosmetikprodukte den gleichen Qualitätsanforderungen unterliegen, dass die Produkte nach den gleichen Regeln hergestellt, dokumentiert und kontrolliert werden – egal ob sie in Österreich, Portugal oder Großbritannien sind.
Der Weg bis zum fertigen Markenkosmetikprodukt ist kein Kinderspiel. Pro Jahr wenden die Markenkosmetikhersteller mehrere Milliarden Euro für die Entwicklung neuer Wirkstoffe und neuer Produkte auf. In den großen Forschungslabors arbeiten tausende Wissenschafter oft jahrelang an neuen Kosmetikrezepturen.
Bei der Entwicklung eines Markenkosmetikprodukts laufen die Geräte in den Testlabors auf Hochtouren. Das Produkt wird geschüttelt, gerüttelt, Hitze, Kälte und Licht ausgesetzt. Unter solch unsanften Bedingungen stellt sich bald heraus, ob die Zusammensetzung stimmt. Die Produkte müssen wirken, dürfen sich nicht in ihre Bestandteile auflösen, sie müssen sicher und mikrobiologisch rein sein. Im Betriebsversuch wird das Produkt schließlich in der Praxis getestet. Erst wenn die Ergebnisse der Anwendertests, Wirkung, Stabilität und mikrobiologische Qualität positiv sind, erfolgt das technische Okay für die Produktion.
Wie intensiv und erfolgreich an neuen Wirkstoffen und Produkten gearbeitet wird, lässt sich anhand der angemeldeten Patente erahnen: Pro Jahr lassen die Markenhersteller tausende Formeln patentieren und schützen.
Nur Produkte, die alle gesetzlichen Anforderungen erfüllen, dürfen auf den Markt gebracht werden. Die Kosmetikrichtlinien regeln folgende Punkte:
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