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In den vergangen Jahren wurde immer wieder über die Sicherheit von Aluminium und Aluminiumverbindungen in kosmetischen Produkten, vor allem in Antitranspirantien, spekuliert. Die darin geäußerten Vermutungen, nach denen Aluminiumverbindungen an der Entstehung bestimmter Erkrankungen beteiligt seien, basieren jedoch auf keiner gesicherten wissenschaftlichen Grundlage. Sie sind daher nicht gerechtfertigt. Kosmetische Mittel, die Aluminiumverbindungen enthalten, können unverändert als gesundheitlich unbedenklich angesehen werden. Verbraucher können die im Handel angebotenen kosmetischen Mittel weiterhin sicher verwenden.

Neue Studie bestätigt Sicherheit

Das SCCS, das unabhängige wissenschaftliche Beratergremium der EU-Kommission, bestätigt in einer aktuellen Stellungnahme, dass der Gebrauch von aluminiumhaltigen Antitranspirantien, Zahnpasten und Lippenstiften sicher ist. Und auch das deutsche Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) sagt in seiner aktualisierten Risikobewertung:

Der Beitrag von Aluminium-haltigen Antitranspirantien zur Gesamtbelastung mit Aluminium ist deutlich geringer als bisher angenommen.

Gesundheitliche Beeinträchtigungen durch den regelmäßigen Gebrauch von aluminiumhaltigen Antitranspirantien sind nach aktuellem wissenschaftlichen Kenntnisstand somit unwahrscheinlich.

Aluminium gekennzeichnet

Aluminium und aluminiumhaltige Verbindungen werden in verschiedenen kosmetischen Mitteln verwendet. In Antitranspirantien werden beispielsweise Aluminiumsalze als Inhaltsstoffe eingesetzt, um die Poren zu verengen und dadurch den Schweißfluss vorübergehend zu verringern. Zudem wirken sie antibakteriell, sodass die normalerweise den Schweiß zersetzenden Bakterien nicht zum Zug kommen und so der Schweißgeruch vermindert wird. In Antitranspirantien wird vor allem Aluminiumchlorhydrat ACH verwendet Aber auch Lippenstifte und Zahncremes sowie andere Produktkategorien wie Gesichtscreme, Körperlotion, Haarpflege oder Make-up können Aluminiumverbindungen als zusätzlichen Inhaltsstoff in meist geringer Dosierung beinhalten. Ob ein kosmetisches Produkt Aluminium enthält, kann durch die Kennzeichnung der Inhaltsstoffe von Kosmetika (gemäß der so genannten International Nomenclature of Cosmetic Ingredients, INCI) überprüft werden, die auf jedem Produkt angegeben sind.

Drei Studien belegen: Aluminium-Antitranspirantien sind sicher

Das Scientific Committee on Consumer Safety (SCCS), der unabhängige wissenschaftliche Ausschuss „Verbrauchersicherheit“ der EU, stellte bereits in einer im April 2014 veröffentlichten Bewertung fest: „Dass von den bei Gebrauch kosmetischer Mittel erreichten Aluminiumwerten eine krebserregende Wirkung ausgeht, ist unwahrscheinlich.“ Das bestätigte auch die US-amerikanische Krebsgesellschaft (American Cancer Society). Ähnlich äußerte sich das deutsche Krebsforschungszentrum in Heidelberg, wonach es keinen wissenschaftlich belegbaren Zusammenhang zwischen der Verwendung von Antitranspirantien und einem erhöhten Brustkrebsrisiko gibt.

Nach Einschätzung der SCCS ist auch die Annahme, dass Aluminium in Kosmetika mit der Alzheimerschen, der Parkinsonschen oder anderen neurodegenerativen Erkarankungen in Verbindung stehen könnte, wissenschaftlich nicht haltbar. Die Weltgesundheitsorganisation hat aufgrund zahlreicher Untersuchungen in ihrem Report Nr. 194 des Internationalen Programms zur Sicherheit von chemischen Inhaltsstoffen (IPCS) ebenfalls dargelegt, dass es nach dem Stand wissenschaftlicher Erkenntnisse keine Beziehung zwischen der Aufnahme von Aluminium und der Alzheimerschen Krankheit gibt.

Auch das BfR hatte bereits im Jahr 2014 eine gesundheitliche Risikobewertung zu aluminiumhaltigen Antitranspirantien erstellt. Jetzt liegen zwei neue Humanstudien vor, die auch beim BfR eine Neubewertung von Aluminium in Antitranspirantien erforderlich machen.

Hersteller und Kosmetikrecht für Sicherheit

Nach wissenschaftlicher Bewertung der Daten bleibt die Aufnahme von Aluminium bei normalem täglichen Gebrauch von Antitranspirantien innerhalb der wöchentlich tolerierbaren Menge. Dies gilt auch für die Anwendung auf rasierter Haut. Beim typischen Rasieren der Achseln wird nur ein geringer Anteil der obersten Hautschicht abgetragen. Dies entspricht der Menge an Hautpartikeln, die normalerweise im Verlauf des Tages von der Haut abgerieben wird. Antitranspirantien können daher ohne Bedenken auch auf rasierter Haut angewendet werden.

Fazit: Ein Zusammenhang zwischen der Verwendung von Antitranspirantien und einem erhöhten Brustkrebs- oder Alzheimerrisiko ist aus wissenschaftlicher Sicht nicht belegbar.

Vergleiche dazu eine Analyse, die im Dezember 2019 Zeit Online erschienen ist: Die Alu-Deo-Hysterie